Lock & Go Luggage Storage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen unterliegen diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die integraler und wesentlicher Bestandteil jedes zwischen dem Kunden und der Gesellschaft geschlossenen Vertrags sind, wie in den nachstehenden Definitionen festgelegt.

Definitionen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten die folgenden Begriffe:

Art. 1 - Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt durch Buchung über die Website <www.lockandgo.it> oder durch Kauf vor Ort in der Einrichtung gemäß den in diesem Artikel angegebenen Modalitäten zustande.

Die Buchung beinhaltet die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der Erhalt der Bestätigung beinhaltet die Annahme des Vertragsangebots durch die Gesellschaft.

Etwaige Änderungen und/oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, wobei als Nachweis die E-Mail mit den Anfragen des Kunden sowie die darauffolgende Annahme-E-Mail der Gesellschaft gelten.

Art. 2 - Leistungsbeschreibung und Pflichten der Parteien - Selbstbedienungs-Schließfächer

Die Gepäckaufbewahrungsleistung besteht darin, das Gepäck und/oder die Gegenstände des Kunden in der von der Buchung betroffenen Einrichtung in automatischen Schließfächern für die Dauer des Buchungszeitraums aufzubewahren. Das Schließfach wird mittels eines Buchungscodes geöffnet, der entweder durch Buchung auf der Website <www.lockandgo.it> oder durch Kauf in der Einrichtung erhalten wird. Der Zugang ist automatisiert und 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche gewährleistet. Die Gesellschaft verpflichtet sich, das Schließfach sauber und leer zum vom Kunden bei der Buchung angegebenen Datum und Uhrzeit bereitzustellen.

Der Kunde verpflichtet sich, das Schließfach sauber zu halten und es nur auf die Weise und zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Zwecken zu nutzen und es am Ende des Buchungszeitraums leer und geschlossen zu hinterlassen.

Der Kunde verpflichtet sich, das Schließfach nach Abschluss der Be- und/oder Entladevorgänge des Gepäcks geschlossen zu lassen.

Es ist verboten, nasse Gegenstände, Pflanzen und/oder lebende oder tote Tiere, Lebensmittel, sofern sie nicht in geeigneten Behältern versiegelt sind, sowie jegliche andere Gegenstände, die Gerüche und/oder Geräusche abgeben oder abgeben können, in den Schließfächern zu deponieren. Ebenso ist es verboten, Gegenstände zu hinterlegen, die nach den zum Zeitpunkt der Hinterlegung in Italien geltenden Rechtsvorschriften verboten sind, sowie Gegenstände, die Personen, der Umwelt und/oder anderem Gepäck Schaden zufügen können.

Ferner ist Rauchen, einschließlich der Nutzung elektronischer Geräte, innerhalb der Räumlichkeiten verboten, und der Kunde ist verpflichtet, sich dort nur so lange aufzuhalten, wie es für die Be- und/oder Entladevorgänge des Gepäcks unbedingt erforderlich ist.

Der Kunde darf den Buchungscode für den Zugang zum Schließfach nicht an Dritte weitergeben, außer an Personen, mit denen er reist und/oder untergebracht ist. In jedem Fall müssen Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet werden.

Art. 3 - Vertragsstrafe bei Verspätung

Im Falle einer Verspätung bei der Abholung des Gepäcks berechnet die Gesellschaft zusätzlich zum vereinbarten Stundentarif für die Miete eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Stundentarifs für jede Stunde der Verspätung.

Art. 4 - Vergessenes/gefundenes Gepäck

Im Falle vergessenen Gepäcks verpflichtet sich die Gesellschaft, es in der von der Buchung betroffenen Einrichtung oder an einem anderen von ihr nach eigenem, nicht überprüfbarem Ermessen als geeignet erachteten Ort aufzubewahren und den Kunden umgehend per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse zu benachrichtigen.

In diesem Fall hat der Kunde 5 (fünf) Tage ab Versand der E-Mail Zeit, um die Rückgabe zu verlangen, die von der Gesellschaft innerhalb von 7 (sieben) Tagen durchgeführt wird, wobei die Transportkosten zulasten des Kunden gehen, vorbehaltlich vorheriger Zahlung von:

Wird die Rückgabe nicht verlangt und/oder werden die geschuldeten Beträge nicht vollständig innerhalb der oben genannten Fristen bezahlt, gilt das Gepäck als aufgegeben und wird von der Gesellschaft entsorgt, die berechtigt ist, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen.

Art. 5 - Recht zur Inspektion

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, und der Kunde nimmt dies zur Kenntnis, das Gepäck jederzeit aus Sicherheitsgründen zu öffnen und zu inspizieren.

Art. 6 - Pflichten des Kunden

Bei der Buchung verpflichtet sich der Kunde:

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Gesellschaft kein Risiko in Bezug auf Wertgegenstände, Verträge und/oder Wertdokumente, Bargeld, Wertpapiere, persönliche Dokumente, technologische Geräte wie beispielsweise Smartphones, PCs, Tablets, Kopfhörer sowie Bankkarten und sonstige Wertgegenstände übernimmt.

Art. 7 - Haftung

Die Gesellschaft verpflichtet sich unter Berücksichtigung der vom Kunden gemäß Art. 6 oben übernommenen Pflichten, den Kunden von dem Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Gepäcks während des Aufbewahrungszeitraums in der Einrichtung schadlos zu halten, sofern der Verlust oder die Beschädigung ihrer Verantwortung zuzurechnen ist.

Die Haftung der Gesellschaft ist in jedem Fall auf den vom Kunden bei der Buchung angegebenen Wert beschränkt, der den Höchstbetrag von 500,00 € nicht überschreiten darf, wobei der Kunde die Beweislast dafür trägt, dass der Schaden der Gesellschaft zuzurechnen ist, sowie für die Bezifferung des erlittenen Schadens. Hierfür genügt es nicht, lediglich das anzugeben, was der Kunde bei der Buchung erklärt hat, wobei festgehalten wird, dass die in Art. 6 oben genannte Liste von der Gesellschaft nicht im Voraus geprüft wird.

Kann die Gesellschaft die Dienstleistung aus Gründen, die ihr zuzurechnen sind, nicht erbringen, verpflichtet sie sich, dem Kunden den erhaltenen Betrag zurückzuerstatten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des gezahlten Betrags zu zahlen, wobei der Kunde auf jeglichen Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden jeglicher Art verzichtet (beispielsweise verpasste Flüge, Züge, Check-ins, entgangener Gewinn und dergleichen).

Kann die Gesellschaft die Dienstleistung aus Gründen, die ihr nicht zuzurechnen sind, nicht erbringen, verpflichtet sie sich, dem Kunden den erhaltenen Betrag zurückzuerstatten, wobei der Kunde auf jeglichen Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden jeglicher Art verzichtet (beispielsweise verpasste Flüge, Züge, Check-ins, entgangener Gewinn und dergleichen).

Art. 8 - Reklamationen

Im Falle des Verlusts und/oder der Beschädigung des Gepäcks oder eines sonstigen Schadens muss eine Reklamation per zertifizierter E-Mail (PEC, das italienische rechtlich zertifizierte E-Mail-System) an leg.pec@pec.it innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Eintritt des Ereignisses gesendet werden, andernfalls verfällt der Anspruch.

Innerhalb weiterer 10 (zehn) Tage nach Versand der Reklamation, ebenfalls unter Verfallandrohung und auf die gleiche Weise, muss der Kunde der Gesellschaft alle für die Bezifferung und Bewertung des Schadens nützlichen Unterlagen übermitteln (beispielsweise: Unterlagen, die Art, Inhalt und Wert des Gepäcks belegen; bei den Behörden eingereichte Anzeige; weitere Beweismittel und dergleichen).

Die Gesellschaft verpflichtet sich, auf die Anfrage zu antworten und/oder erforderliche Ergänzungen anzufordern oder, nach eigenem Ermessen, innerhalb von 10 (zehn) Tagen einen Schadensfall zu eröffnen. Eine etwaige Ablehnung durch die Gesellschaft wird stets begründet.

Hält der Kunde die Größen- und/oder Gewichtsgrenzen des Gepäcks nicht ein, ist die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieses Vertrags verpflichtet, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung. Diese Bestimmung gilt auch im Falle der Hinterlegung von durch Gesetz oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbotenen Gegenständen in den Schließfächern.

Art. 9 - Tarife und Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, akzeptiert der Kunde die Aufbewahrungsgebühren, einschließlich der Kreditkartengebühr, zum Zeitpunkt der Buchung, wie darin angegeben.

Art. 10 - Widerrufsrecht - Stornierung der Buchung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Dienstleistung, die Gegenstand dieses Vertrags ist, in der Bereitstellung eines Schließfachs zur Gepäckaufbewahrung an einem bestimmten Datum und/oder Zeitraum besteht, der vom Kunden bei der Buchung angegeben wird und im Zusammenhang mit seinen Reise- und Freizeitaktivitäten steht.

Da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten handelt, die zu einem bestimmten Datum oder Ausführungszeitraum erbracht werden soll, hat der Kunde gemäß Art. 59 Abs. 1 Buchst. n) des Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 (Italienisches Verbraucherschutzgesetzbuch) KEIN Widerrufsrecht gemäß Art. 52 desselben Dekrets.

Folglich sind nach Abschluss der Buchung die eingezahlten Beträge nicht erstattungsfähig, auch nicht im Falle der Nichtnutzung, teilweisen Nutzung, verspäteten Nutzung oder Stornierung durch den Kunden, aus welchem Grund auch immer.

Die Gesellschaft kann nach ihrem ausschließlichen und unanfechtbaren Ermessen und ohne dass dies eine Verpflichtung darstellt, dem Kunden, der die Stornierung mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Beginn der Buchung mitteilt, einen Gutschein (Voucher) in Höhe des gezahlten Betrags gewähren, nicht in Bargeld umwandelbar und nicht erstattungsfähig, auch nicht teilweise, verwendbar für eine spätere Buchung bei der Gesellschaft innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Ausstellungsdatum. Der Gutschein ist nicht auf Dritte übertragbar und berechtigt nicht zur Erstattung einer etwaigen Differenz zum Wert der neuen Buchung.

Die Bestimmungen von Art. 7 (Haftung) bleiben ausschließlich in Fällen anwendbar, in denen die Dienstleistung nicht erbracht werden kann, unabhängig davon, ob dies der Gesellschaft zuzurechnen ist oder nicht.

Art. 11 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Vertragssprache

Dieser Vertrag gilt als in Italien geschlossen. Sollte eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags, die in jeder anderen Hinsicht gültig und wirksam bleiben. Jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, unterliegt italienischem Recht und der Zuständigkeit der italienischen Gerichte.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website <www.lockandgo.it> auch in Fremdsprachen veröffentlicht. Für die Auslegung dieses Vertrags ist ausschließlich der italienische Text gültig und verbindlich; der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Übersetzung in eine andere Sprache lediglich informativen Charakter hat und nicht verbindlich ist.


M&M SRL - Corso Sempione 32/A, 20154 Mailand, Italien - USt-IdNr. 13595250963 (Einrichtung Como) / L&G SRL - Via Francesco Sforza 1, 20122 Mailand, Italien - USt-IdNr. 14613610964 (alle anderen Einrichtungen)

Jetzt dein Schließfach buchen →